Umgang mit extremistischen Positionen

13. Oktober 2023

im Vorfeld der Kirchenvorstandswahlen

Im Jahr 2024 finden in den evangelischen Kirchen Niedersachsens Kirchenvorstandswahlen statt. Angesichts dieser Wahlen veröffentlichte die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen folgende Stellungnahme:

„Im Vorfeld der Wahlen der Leitungsgremien in Kirchengemeinden, die im Frühjahr 2024 stattfinden, legen die evangelischen Kirchen in Niedersachsen „Hinweise für den Umgang mit extremistischen Positionen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ vor. Sie richten sich an die amtierenden Leitungsgremien, die in den kommenden Wochen über die Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl entscheiden. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten spielt auch die Frage eine Rolle, inwieweit Menschen, die extremistische Positionen und solche gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vertreten, ein kirchliches Amt, z. B. im Gemeindekirchenrat, Kirchenvorstand oder Presbyterium, innehaben oder sich für ein solches Amt bewerben können. Gleiches gilt für Personen, die Parteien, Vereinigungen und Initiativen angehören, die für solche Inhalte stehen.

Der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Bischof Thomas Adomeit (Oldenburg), sagt: „Für uns als evangelische Kirchen ist klar, dass kirchliche Leitungsämter nur Menschen übernehmen können, die unsere grundlegende Haltung als evangelische Kirche teilen: Alle Menschen sind von Gott zu seinem Bilde geschaffen (1. Mose 1,27). Darauf beruht nach biblischem Verständnis ihre Würde als Menschen. In der Gottesebenbildlichkeit gründen auch die mit der Würde gegebenen unveräußerlichen Menschenrechte, die für alle Menschen in gleicher Weise gelten und im Grundgesetz formuliert sind. Das bedeutet: Wenn sich jemand rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich, queerfeindlich oder demokratiefeindlich äußert, kommt diese Person für ein kirchliches Leitungsamt nicht in Frage.“

Abgestimmt auf ihre jeweilige Gesetzgebung stellen die fünf Kirchen, die zur Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen gehören, ihren Kirchengemeinden Hinweise zur Verfügung. Diese enthalten neben den rechtlichen Bestimmungen auch theologische Grundlegungen im Hinblick auf den Umgang mit extremistischen Positionen. „Auch jenseits von Wahlen ist es wichtig, dass sich kirchliche Leitungsgremien mit den immer stärker werdenden extremistischen Haltungen in unserem Land beschäftigen“, sagt Thomas Adomeit. „In öffentlichen Debatten müssen wir als kirchliche Vertreterinnen und Vertreter klar Position beziehen gegen alle Formen von Extremismus und Menschenfeindlichkeit.“

Die Mitglieder der fünf konföderierten Kirchen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Reformierte Kirche, Schaumburg-Lippe) werden im Frühjahr 2024 ihre Leitungsgremien neu wählen. Aktuell läuft die Werbung von Kandidatinnen und Kandidaten. Die noch amtierenden Leitungsgremien in den Kirchengemeinden prüfen dann die Wahlvorschläge und stellen die Wahlaufsätze auf.“